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   OLG Hamburg, 03.08.1988 - 4 U 129/87   

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https://dejure.org/1988,3958
OLG Hamburg, 03.08.1988 - 4 U 129/87 (https://dejure.org/1988,3958)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.08.1988 - 4 U 129/87 (https://dejure.org/1988,3958)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. August 1988 - 4 U 129/87 (https://dejure.org/1988,3958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwertes bei Streit über Nebenkosten und Nebenkostenvorauszahlungen; Umfang der mietvertraglich vereinbarten Tragung der Nebenkosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenumlage; Gewerberaum; Mietvertragsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Übernahme von Betriebskosten durch den Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 1059
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2007 - 24 U 204/06

    Zur Nebenkostenabrechnung in Mietverträgen - Einzelabrechnungen als Einheit -

    Eine zwei- bis dreimalige Zahlung reicht hierfür nicht aus (OLG Hamburg MDR 1988, 1059; LG Mannheim NJW-RR 1999, 365; Fritz, a.a.O., Rn. 139) und erst Recht nicht eine nur einmalige Zahlung, wie sie hier im Jahr 1998 erfolgt ist.
  • OLG Frankfurt, 30.12.2010 - 2 U 141/10

    Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummietverträgen: Ausschlussfrist für

    Eine zwei- bis dreimalige Zahlung reicht hierfür nicht aus (OLG Hamburg MDR 1988, 1059; LG Mannheim NJW-RR 1999, 365) und erst Recht nicht eine nur einmalige Zahlung, wie sie im vorliegenden Fall 2002 erfolgt ist.
  • AG Köln, 14.05.2008 - 220 C 422/07

    Konkludente Vereinbarung der Parteien eines Mietvertrages über die Umlage

    Einige Gerichte (LG Landau, Urt. v. 28.02.2001, Az.: 1 S 354/00, juris, Rn. 6 ff.; OLG Hamm, Urt. v. 18.09.1980, Az.: 4 U 57/80, juris, Rn. 13; LG Kassel, Beschl. v. 04.10.1999, Az.: 1 T 83/99, juris, Rn. 3; OLG Hamburg, Urt. v. 03.08.1988, Az.: 4 U 129/87, juris, Rn. 3 f.; LG Itzehoe, Urt. v. 17.04.1984, Az.: 1 S 252/83, juris, Rn. 6; LG Darmstadt, Urt. v. 12.08.1988, Az.: 17 S 539/87, juris, Rn. 2 f.; AG Nordhorn, Urt. v. 02.03.1998, Az.: 3a C 1959/97, juris, Rn. 4 ff.) haben diese Frage aus folgenden Gründen verneint:.
  • AG Düsseldorf, 11.10.2010 - 41 C 6789/10

    Berechtigung zur Einstellung der Position "Kabelfernsehen" in die

    Für ihn ist kein Angebot auf Abschluss eines Abänderungsvertrages erkennbar (OLG Hamburg, WuM 1988, 347; LG Münster, WuM 2001, 578).
  • LG Leipzig, 10.01.2002 - 12 S 6001/01

    Ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung für Wasser- und Abwasserkosten

    Eine derartige Vereinbarung würde voraussetzen, dass der Beklagte die in den Betriebskostenabrechnungen von 1997 und 1998 vorgenommene verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten durch die Klägerin als Angebot zur Vertragsänderung hätte auffassen müssen und dass die Klägerin seine Reaktion auf diese Anforderung, nämlich die verbrauchsabhängige Bezahlung von Wasser- und Abwasserkosten, als Annahme ihres Angebotes hätte ansehen dürfen ( §§ 133, 157 BGB ; OLG Hamburg, WUM 1988, 347 m.w.N.).
  • LG Berlin, 23.01.2001 - 64 S 402/00
    Dem stehen auch nicht die älteren Entscheidungen des OLG Hamm (WuM 1981, 62) und des OLG Hamburg (WuM 1988, 347) entgegen, die eine Vertragsänderung durch jahrelange Zahlung von Betriebskostenvorschüssen verneint haben.
  • LG Landau/Pfalz, 28.02.2001 - 1 S 354/00

    Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten); vertragliche Vereinbarung

    Auch die Tatsache, dass die Beklagte im Jahr 1993 die Nebenkostenabrechnung der Klägerin hinsichtlich der Hausverwaltungskosten beanstandet und entsprechend gekürzt hat, ändert hieran nichts (vgl. OLG Hamburg, WUM 1988, 347; Schmidt-Futterer a.a.O.).
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